Da sich die Situation ständig ändern kann, können sich auch die Regeln und Vorschriften jederzeit ändern. Daher sind die Angaben ohne Gewähr aber so aktuell wie möglich.
Aktuelle Zahlen zu den Impfungen in Deutschland finden sich hier (Quelle: Esri-Deutschland)
Informationen der EU-Kommission zum Reisen innerhalb Europas hier
Diese Impfzentren sollen täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet sein. Wenn im neuen Jahr täglich etwa 228.000 Impfungen erfolgen, so kann die Pandemie am Ende 2021 beendet sein. Ein realistisches Ziel, in jeder deutschen Stadt (es gibt 2.054) wären das nur 108 Impfungen. Optimistisch betrachtet: im Sommer ist es vorbei. (Leider nicht ganz: es muss ja zweimal geimpft werden).
Informationen, Verordnungen und Gesetze
Verzicht auf Reisen, auf Veranstaltungen, auf Kultur oder einfach nur Geselligkeit. Mittlerweile dürfte jeder die Notwendigkeit von Einschränkungen verstanden haben. Vor hundert Jahren war es die Spanische Grippe, vor 670 Jahren die Pest und noch keine 20 Jahre ist es her, als SARS als Pandemie eingestuft wurde. Corona zu leugnen ist in etwa so, als behaupte man, die Erde sei eine Scheibe. Gesetze und Verordnungen müssen nicht jedem gefallen, aber sie regeln das Zusammenleben aller.
Hinweise zu Auslandsreisen und weltweite Zahlen hier.
Aktuelle Nachrichten zu Covid-19 findet man hier.
Links zu Covid-19 Studien vom Podcast mit Christian Drosten sind hier.
Für Fragen zum Reisen innerhalb Deutschlands und aktuelle Einschränkungen die Informationen der Bundesregierung hier.
Empfehlenswert ist die App "Corona-Reise-Check", die bei Reisen innerhalb Deutschlands die aktuelle Situation und die über die jeweiligen Bedingungen informiert.
Eine ständig aktualisierte Statistik zu den Fallzahlen von Covid-19 hier vom Tagesspiegel Berlin.
...für die angegebenen Links wird keine Verantwortung übernommen!
Natürlich gelten weiterhin und in Zukunft Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht. Dennoch sind auch bei der Ausübung dieser Grundrechte Verordnungen und Gesetze nicht außer Kraft gesetzt worden und entsprechend zu beachten. Auch muss sich niemand impfen lassen, wenn es den Impfstoff gibt. Sorgen bei einem medizinischen Eingriff sind immer berechtigt, hier jedoch betrifft es alle. Da stellen sich Fragen nach Verantwortung und Ethik. Im schlimmsten Fall steckt sich der- oder diejenige ungeimpfte an, allerdings werden auch Auslandsreisen kaum noch möglich sein, wenn der (notwendige) Stempel im Impfpass fehlt. Auch Fluggäste werden sich darauf einstellen müssen, dass Airlines einen Impfnachweise verlangen werden, oder Veranstaltungen nur noch damit möglich sind.
§
Wer wissentlich und absichtlich dagegen verstößt, kann sich hier über entsprechende Konsequenzen informieren. Das eine Straftat bewiesen werden muss, ist ein einem Rechtsstaat natürlich selbstverständlich. Im Falle von Anspucken dürfte das kein Problem sein (DNA).
Bußgelder
Für Berlin (und in ähnlicher Form in allen Bundesländern) gilt ab 16.12.2020 ein Bußgeldkatalog. Unter anderem für folgende Verstöße:
Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum im Freien (EUR 50 bis 500).
Verkauf von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen (EUR 500 bis 5.000).
Gewerbliche Prostitution (EUR 1.000 bis 10.00).
Unwahres Ausstellen einer Bescheinigung, so zum Beispiel falsches ärztliches Attest zur Umgehung der Maskenpflicht (EUR 2.000 bis 10.000).
Ausschank, Verkauf und Abgabe von alkoholischen Getränken am 31. Dezember 2020 in der Zeit von 14 Uhr bis 06 Uhr des Folgetages (EUR 500 bis 1.000).
(Quelle: Berlin-Senatskanzlei)
Wer in Berlin gegen die Maskenpflicht verstößt, riskiert ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.
Im Stadtgebiet von Berlin ist in 54 Bereichen Silvesterfeuerwerk verboten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro.
Geöffnet bleiben in Berlin bis auf Widerruf: Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für den Verkauf von Lebensmitteln, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien und Tierbedarfsgeschäfte. Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken sowie Buchhandlungen.
In Brandenburg müssen Personen, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens EUR 50 rechnen. Bei wiederholten Verstößen oder Verweigerung des Tragens einer Maske drohen Bußgelder bis zu 250 Euro. Potsdam hat das Abbrennen von Feuerwerk im gesamten Stadtgebiet untersagt. Das Verbot gilt für alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze. Ausgenommen sind Feuerwerke der Kategorie F1, dazu gehören beispielweise Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und sogenannte Knallerbsen. Für das Bundesland Brandenburg gilt eine Ausgangssperre in der Silvesternacht von 02:00 bis 05:00 Uhr.
Auch in Sachsen-Anhalt bestehen ab 2.11.2020 strenge Kontaktbeschränkungen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab Montag mit Personen aus dem eigenen Hausstand oder Personen aus einem weiteren Hausstand erlaubt, maximal jedoch mit einer Anzahl von zehn Personen. Bußgeld bei Verstößen: in der Regel EUR 50.
§
Ebenso gilt im Zweifel auch das Straftecht
§224 (versuchte) gefährliche Körperverletzung. Vereinfacht gesagt, wer gegen Schutzmaßnahmen (z.B. Maske) absichtlich verstößt, dabei die Ansteckung anderer billigend in Kauf nimmt, der erfüllt bei entsprechendem Nachweis (Beweispflicht) den Straftatbestand der Körperverletzung.
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§227 Körperverletzung mit Todesfolge
(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226a) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik kann hier nachgelesen werden.
Quelle: Zeitschrift für das Juristische Studium, "Coronavirus: Körperverletzung ohne Symptome?", Johannes Makepeace.
...und im Infektionsschutzgesetz hier:
die neue Fassung hier.
(Auszug: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet." §74 IfSG)
Auch in der Schweiz gilt: wer als infizierte Person eine andere Person absichtlich ansteckt oder diese Ansteckung immerhin (billigend) in Kauf nimmt, macht sich der Körperverletzung strafbar. An fast allen öffentlichen Orten in der Schweiz gilt Maskenpflicht. Beispielsweise in Geschäften, in Restaurants, im öffentlichen Verkehr und in belebten Fussgängerbereichen.
In Österreich: nach § 178 StGB (Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) bzw § 179 StGB (Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) macht sich gerichtlich strafbar, wer vorsätzlich bzw fahrlässig eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren, anzeige- oder meldepflichtigen Krankheit unter Menschen herbeizuführen. Verstöße dagegen sind mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
In Dänemark besteht Mundschutzpflicht in allen öffentlichen Einrichtungen sowie in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten. Jede Versammlung von mehr als 10 Personen sind untersagt. Ab 25. Dezember bis 3. Januar 2021 bleibt der gesamte Einzelhandel (mit Ausnahme von Lebensmittelgeschäften und Apotheken) geschlossen.
In Frankreich muss seit dem 30. Oktober 2020 eine Ausgangsbescheinigung (attestation de déplacement dérogatoire) mit Datums- und Zeitangabe mitgeführt werden. Bei einer Kontrolle muss diese Bescheinigung den Ordnungskräften vorgelegt werden. Außerdem besteht Ausweispflicht. Ein Verstoß gegen die Maßnahmen führt zu Bußgeldern in Höhe von mindestens EUR 135, nach drei Verstößen innerhalb von 30 Tagen EUR 3.750 oder eine Haftstrafe von bis zu 6 Monaten.
Schutz und Erkennung der Krankheit:
Um Infektionsketten zu unterbrechen sind Kontakte zu meiden, die Entscheidung zu einem Test liegt beim Arzt, wobei die Notwendigkeit an folgenden Kriterien bemessen wird:
Kontakt mit einem bestätigten Coronavirus-Infizierten in den vergangenen 14 Tagen.
Aufenthalt in einem vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebiet in den vergangenen 14 Tagen.
Aufenthalt in Nicht-Risikogebieten, in denen das Coronavirus ausgebrochen ist.
(Die Vorausetzungen können sich jederzeit ändern!)
Der Test ist einfach und erfolgt über einen Rachenabstrich oder ein Abstrich aus der Nase entnommen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt darüber hinaus bei einem begründeten Coronavirus-Verdacht auch Proben aus den tiefen Atemwegen zu entnehmen.
Verschwörungen
Es sind die Impfgegner, Reichsbürger, Virenleugner und Populisten, meist unter dem Dekmantel der Seriosität und mit "Beweisen" von "Fachleuten", darunter Ärzte, Professoren, Politiker oder Kirchenprediger, die die Pandemie leugnen. Das soll meist den Bekanntheitsgrad steigern, die Zahl der Aufrufe in den sozialen Medien erhöhen oder generell Gesetze und Verordnungen als Diktatur abzulehnen. Geschädigt wird die Allgemeinheit, alle die, die sich und andere nicht anstecken wollen und sich dementsprechend verhalten.
Wer sich bei etablierten und seriösen Nachrichtenquellen informiert, der wird dort keine "Lügenpresse" vorfinden. Eine Pandemie ist nicht planbar, Situationen können sich ständig ändern, aber entscheidend ist das verantwortungsvolle Verhalten jedes einzelnen.
Zuverlässige Quellen sind (für Berlin) die Informationen der Stadt.
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