Heinrich V., Herzog zu Mecklenburg, genannt der Friedfertige (* 3. Mai 1479 in Schwerin; † 6. Februar 1552 ebenda) war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Schwerin. Heinrich V., Sohn des Herzogs Magnus II. und Sophias von Pommern, regierte gemeinschaftlich mit seinen Brüdern Erich und Albrecht VII. und seinem Onkel Balthasar seit dem 27. Dezember 1503. Letzterer starb am 16. März 1507 und Erich am 22. Dezember 1508, beide ohne Erben, so dass Heinrich und Albrecht in den Besitz des ganzen Landes kamen. Auch diese regierten zunächst gemeinschaftlich, obwohl Albrecht wiederholt eine Landesteilung befürwortete, dies wurde im Neubrandenburger Hausvertrag am 7. Mai 1520 besiegelt. Darin wurde festgelegt, dass Heinrich in Schwerin und Albrecht in Güstrow regierte, ohne dass eine faktische Teilung des Landes bestand.
In die Zeit ihrer Regierung fiel die Reformation Luthers, welche in Mecklenburg schnell Anhänger fand, so dass hier seit dem Jahre 1523 und schon früher mehr oder minder öffentlich die evangelische Lehre gepredigt wurde. Herzog Heinrich begünstigte die neue Lehre von Anfang an, zuerst in sehr vorsichtiger Weise, nach dem Reichstag zu Augsburg aber offener. Schon seit 1524 stand er im Briefwechsel mit Luther, der ihm Lehrer und Prediger zusandte.
Auch dem Torgauer Bund war er am 12. Juni 1526 beigetreten, und im Jahre 1532 bekannte er sich schließlich öffentlich als Anhänger Luthers. Natürlich führte ihn sein Standpunkt zunächst dahin, der neuen Lehre eine feste äußere und innere Organisation zu geben; so ließ er 1537 von dem ihm durch Luther empfohlenen Johann Riebling, den er zum Superintendenten ernannte, eine Kirchenordnung, einen Katechismus und eine Agende abfassen. Diese Organisation der Kirche nahm seine nächsten Regierungsjahre ausschließlich in Anspruch.
Am Religionskrieg, welcher nach Luthers Tod in Deutschland ausbrach, beteiligte Heinrich sich nicht und nahm auch nicht am Schmalkaldischen Bund der protestantischen Fürsten teil. Er widersetzte sich jedoch der Einführung des 1548 vom Kaiser erlassenen Interims und genehmigte den Beschluss der mecklenburgischen Stände vom Juli 1549, durch welchen die lutherische Lehre förmlich anerkannt wurde. Bald darauf, am 6. Februar 1552, starb er mit dem Ruhm eines frommen und friedfertigen Fürsten. Sein Grab ist im Schweriner Dom.
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